Gewalt und auch Kriminalität spielen sich oft verdeckt ab. Deshalb sind amtliche Statistiken nur bedingt aussagekräftig. In den einzelnen Statistiken werden unterschiedliche Zuordnungen und Kategorien verwendet, was einen Vergleich erschwert.
Die polizeilich erfassten Straftaten und die Statistik der Verurteilungen zeigen deutlich, dass vor allem junge Männer kriminell in Erscheinung treten. 2003 sind im Kanton Solothurn ähnlich wie in der ganzen Schweiz 86% der Tatverdächtigen und der verurteilten Personen Männer. Rund 60% der Verurteilten sind zwischen 20 und 39 Jahre alt. Die Quote der Ausländer/innen ist verhältnismässig hoch. Sie gleicht sich aber nach längerer Aufenthaltsdauer in der Schweiz an jene der Schweizer/innen an und ist für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz generell tiefer.
Diese Aussage bedeutet aber nicht, dass Kriminalität nur von weniger integrierten Personen ausgeht. Auch gut integrierte Personen begehen Straftaten [Interview mit Eva Wyss, Sozialbericht, Kapitel Gewalt und Kriminalität]. Lediglich das statistische Risiko verringert sich mit der Integration. Insofern ist aber die Förderung der Integration von Jugendlichen und ausländischen Mitbewohner/innen ein zentraler Ausgangspunkt für die Vermeidung von Kriminalität.
Alle nachfolgenden Daten wurden 2003 im Kanton Solothurn erhoben. 72% der 2’394 Verurteilungen betreffen das Strassenverkehrsgesetz (1’720 Verurteilungen), 23% das Strafgesetzbuch (545) und 7% das Betäubungsmittelgesetz (166). Ein Teil der Täter/innen verstiessen gleichzeitig gegen mehrere Gesetze.
Im Kanton Solothurn werden insgesamt 10 Verurteilungen pro 1’000 Einwohner/innen ausgesprochen. Damit liegt der Kanton tiefer als der schweizerische Durchschnitt mit 12 Verurteilungen pro 1’000 Einwohner/innen.
Eine andere Grössenordnung ergibt sich, wenn man die Statistik der polizeilich ermittelten Straftaten betrachtet. Selbst ohne die Delikte gegen das Strassenverkehrsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz ergeben sich wesentlich grössere Deliktzahlen: Die Polizei ermittelt 2003 insgesamt 17’186 Straftaten: 41% bzw. 7’096 Fälle betreffen Diebstähle, 18% Fahrzeugdiebstähle und 24% entfallen auf Delikte wie Trunkenheit, Ruhestörung oder grober Unfug oder andere Ermittlungen nach Strafgesetzbuch. Zu den Vermögensdelikten gehören neben Diebstahl auch Betrug und Veruntreuungen mit 1’507 Fällen oder 9% aller Straftaten.
Schwerere Delikte sind in beiden Statistiken relativ selten: In der polizeilichen Kriminalstatistik sind zwei Tötungsdelikte, 14 Vergewaltigungen und 63 Fälle von Raub (ohne Entreissdiebstahl) aufgeführt. Diese schweren Delikte machen zusammen 0.5% der polizeilich ermittelten Straftaten aus (siehe Tabelle). Auf solche Straftaten entfallen 17 Verurteilungen, was 0.7% aller Verurteilungen entspricht.
Straftaten gegen die Freiheit wie Drohungen, Nötigungen, Freiheitsberaubungen und Entführungen oder Geiselnahmen werden in 282 Fällen erfasst. Das entspricht 1.6% der polizeilich ermittelten Straftaten. Für solche Delikte werden 4.3% der Strafverurteilungen ausgesprochen.
Gefährdung des Lebens, Körperverletzung und Tätlichkeiten werden in 483 Fällen polizeilich registriert. Diese Delikte gegen Leib und Leben machen 2.8% der Straftaten aus und umfassen mit 69 Urteilen 2.9% aller Verurteilungen im Kanton.
Die Einschätzung, dass man Opfer einer Straftat werden könnte, unterscheidet sich deutlich vom tatsächlichen statistischen Risiko. 28% der Solothurner Bevölkerung schätzen das Risiko, „ausser Haus bestohlen zu werden“, als wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich ein. 2003 erfasste die Polizei 7’320 Diebstähle (inkl. Fahrzeugdiebstähle, aber ohne Einbruchdiebstähle). Auf 100 Einwohner/innen entfallen also 3 Diebstähle.
Um die Opfer von Gewalt und Kriminalität kümmert sich die Opferhilfe. Diese Unterstützung wird von der Opferhilfestelle Aargau-Solothurn geleistet. Im Jahr 2003 bearbeitet sie 285 Fälle, 120 Beratungsfälle betreffen häusliche Gewalt.
Das Ausmass dieser Form von Gewalt kann nur geschätzt werden. Die Änderung des Strafgesetzbuchs, mit welcher Gewaltdelikte im häuslichen Umfeld und in partnerschaftlichen Beziehungen nun als Offizialdelikte verfolgt werden, verbessert die Datenlage zumindest teilweise. Im Kanton Solothurn werden seit April 2004 Delikte häuslicher Gewalt in der Polizeilichen Kriminalstatistik separat aufgeführt. Im Zeitraum von April bis Dezember 2004 sind 158 Anzeigen wegen häuslicher Gewalt registriert worden.
Die Sensibilisierung im Bereich der häuslichen Gewalt hat zugenommen. Seit dem 1.8.2005 gilt im Kanton Solothurn der Wegweisungsartikel im kantonalen Polizeigesetz. Er untersagt Gewalt ausübenden Personen während zehn Tagen die Rückkehr in die Wohnung. Dadurch wird der Schutz der Opfer verstärkt und eine Umkehr der bisher gängigen Reaktion bei häuslicher Gewalt erreicht. Nicht mehr das Opfer muss den gemeinsamen Haushalt verlassen, um sich vor der Gewalt zu schützen, sondern der Täter oder die Täterin wird weg gewiesen.
Verwendete Literatur:
Bundesamt für Statistik (2004). Verurteilungen (Erwachsene) – Kennzahlen. Straftaten im einzelnen (Datei: Straftaten des Strafgesetzbuches, seit 1984). Neuenburg: Bundesamt für Statistik.