Altersprävalenzrate | Die Altersprävalenzrate gibt an, welcher Anteil der Bevölkerung eines bestimmten Jahrgangs mindestens einmal (im Laufe des Lebens) strafrechtlich verurteilt wurde. |
Altersquotient | Anteil der 65-Jährigen und Älteren am Total der 20- bis 64-Jährigen, in Prozent. |
Anerkannte Flüchtlinge | Ausländische Staatsangehörige, denen die Schweiz Asyl gewährt hat, haben Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung und nach fünf Jahren auf eine Niederlassungsbewilligung. |
Äquivalenzeinkommen (Äquivalenzeinkommen des Haushalts) | Das Äquivalenzeinkommen erlaubt den Vergleich von Einpersonen- und Mehrpersonenhaushalten. Es wird berechnet, indem das Einkommen aller Haushaltsmitglieder summiert und in Relation zur Grösse und Zusammensetzung des Haushalts gestellt wird. Das summierte Haushaltseinkommen wird durch die „Äquivalenzgrösse“ des Haushalts dividiert. In Anlehnung an die modifizierte OECD-Skala berechnet sich die Äquivalenzgrösse folgendermassen: Erste erwachsene Person = 1.0, pro weitere erwachsene Person = 0.5, je Kind = 0.3. Als erwachsene Person gilt in diesem Zusammenhang jemand ab 15 Jahren, während Kinder jünger als 15 Jahre sind. |
Arbeitslose Personen (registrierte Arbeitslose) | Zu den registrierten arbeitslosen Personen gehören alle bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum registrierten Personen, die keine Stelle haben und sofort vermittelbar sind, unabhängig davon, ob sie eine Arbeitslosenentschädigung beziehen oder nicht. |
Arbeitslosenquote | Arbeitslosenquote: Zahl der (an einem Stichtag) gemeldeten (registrierten) arbeitslosen Personen in Prozent der Erwerbspersonen (gemäss letzter Volkszählung). |
Arbeitsstätte | Ein Unternehmen kann aus einer oder mehreren örtlichen Einheiten (=Arbeitsstätte) bestehen. Die Arbeitsstätte ist eine an einem festen Ort gelegene, räumlich abgegrenzte Einheit eines Unternehmens (Werkstätte, Werk, Verkaufsladen, Büro, Lagerhaus usw.), die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. |
Armut | Armut im monetären Sinn liegt dann vor, wenn eine Person ein Äquivalenzeinkommen aufweist, das weniger als die Hälfte (50%) des gesamtschweizerischen medianen Äquivalenzeinkommens beträgt (siehe auch Äquivalenzeinkommen und Median). |
Armutsgefährdung | Eine Armutsgefährdung liegt bei jenen Personen vor, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des gesamtschweizerischen medianen Äquivalenzeinkommens beträgt (vgl. Dennis & Guio 2004, 9). [1] |
Asylprozess | Der Asylbereich umfasst verschiedene Elemente, wobei die Einreichung eines Asylgesuchs den Ausgangspunkt bildet. Ins Asylverfahren sind unterschiedliche Instanzen eingebunden. Mit Asylprozess werden (hier) die beiden Phasen Verfahren und Vollzug bezeichnet. |
Asylverfahren | Das Asylverfahren umfasst die Zeit und die Entscheide von der Einreichung eines Asylgesuchs bei einer Empfangsstelle, über die Anhörung in Kantonen und Gemeinden bis hin zum Entscheid des Bundesamts für Migration (vormals Bundesamt für Flüchtlinge) sowie allfälliger Beschwerde bei der Asylrekurskommission. |
Asylvollzug | Der Asylvollzug bezeichnet den Vollzug der Wegweisung (nach abgelehntem Asylgesuch) durch die Polizei. Zu dieser Phase gehören u.a. auch das Beschaffen von Papieren für die auszuweisenden Personen sowie freiwillige Ausreisen. |
Aufenthaltsbewilligung | Ausländische Staatsangehörige, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig in der Schweiz aufhalten, können eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Sie ist befristet, kann verlängert werden und ist nicht an eine Erwerbstätigkeit gebunden. |
Aussteuerung | Personen, die ihren Höchstanspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausgeschöpft haben oder deren Anspruch auf Taggelder nach Ablauf der zweijährigen Rahmenfrist erloschen ist und die anschliessend keine neue Rahmenfrist eröffnen können, werden von der ALV ausgesteuert. Diese ausgesteuerten Personen können weiterhin beim RAV zur Stellenvermittlung eingeschrieben sein. |
Bedingt gewährter Vollzug | Freiheitsstrafen können bedingt ausgesprochen werden. Dabei wird der Freiheitsentzug für eine gewisse Zeit ausgesetzt. Bewährt sich die verurteilte Person in dieser Zeit, wird auf den Vollzug der Strafe verzichtet, ansonsten wird der Vollzug angeordnet. |
Behinderung | Als behindert gelten Personen, die selbst über länger andauernde gesundheitliche Probleme berichten. Zur Berechnung der Anzahl Personen mit Behinderung wird eine Frage der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB) beigezogen. Sie lautet: Es gibt heutzutage viele Leute, die ein psychisches oder körperliches Problem haben, das sie in den alltäglichen Aktivitäten einschränkt. Haben Sie ein solches Problem oder eine solche Krankheit, die schon länger als ein Jahr dauert? |
Beschäftigte | Eine beschäftigte Person entspricht einer besetzten Stelle. Obwohl sich ihre Bedeutungsfelder stark überschneiden, ist unter den Begriffen «Beschäftigte (besetzte Stellen)» und «Erwerbstätige» nicht dasselbe zu verstehen, kann doch eine erwerbstätige Person mehrere Stellen besetzen. |
Body Mass Index (BMI) | Body Mass Index berechnet sich aus dem Quotienten von Körpergewicht (in kg) und der Körpergrösse (in m) im Quadrat. Diese Berechnung wird unabhängig des Alters eingesetzt und erlaubt eine Kategorisierung des Körpergewichts. Ein BMI unter 20 gilt als „untergewichtig“, von 20 bis 25 als „normalgewichtig“, von 25 bis 30 als „übergewichtig“ und von über 30 als „stark übergewichtig“. |
Bruttoerwerbsquote | Anteil der Erwerbspersonen an der Wohnbevölkerung, in Prozent. |
Bruttoerwerbstätigenquote | Anteil der Erwerbstätigen an der Wohnbevölkerung, in Prozent. |
Electronic Monitoring | Seit 2003 im Kanton Solothurn als alternative Vollzugsform für Freiheitsstrafen bis 12 Monate möglich. Durch ein elektronisches Kontrollgerät kann das Einhalten von definierten Arbeitszeiten überwacht werden, während denen das Haus oder die Wohnung verlassen werden darf. In den übrigen Zeiten steht die Person unter Hausarrest. Zudem wird der erlaubte geografische Raum definiert und überwacht, in welchem sich der oder die Gefangene aufhalten darf. |
Erwerbslose | Als erwerbslos gelten Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, die in der Referenzwoche nicht erwerbstätig waren und in den vier vorangegangenen Wochen aktiv eine Arbeit gesucht haben und innerhalb der vier folgenden Wochen mit einer Tätigkeit beginnen könnten. |
Erwerbspersonen | Erwerbstätige und erwerbslose Personen. |
Erwerbsquote | Entspricht der Bruttoerwerbsquote. Siehe auch Nettoerwerbsquote und standardisierte Erwerbsquote. |
Erwerbstätige | Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und in der Woche der Befragung eine der drei Bedingungen erfüllen: 1) Die Person hat mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet 2) Die Person hat trotz zeitweiliger Abwesenheit vom Arbeitsplatz (z.B. wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbständigerwerbende/r oder als Arbeitnehmende 3) Die Person arbeitet unentgeltlich im Familienbetrieb mit. Somit sind bei den Erwerbstätigen, im Gegensatz zur Erwerbsquote, die Erwerbslosen nicht inbegriffen. |
Espace Mittelland | Eine der sieben Grossregionen der Schweiz, welche vom Bundesamt für Statistik zu Auswertungszwecken definiert ist. Der Espace Mittelland umfasst die Kantone Bern, Freiburg, Jura, Neuenburg und Solothurn. |
Familienpflege | Bei der Familienpflege werden Kinder oder Jugendliche zur Pflege und Erziehung in einem Haushalt aufgenommen, das Oberamt erteilt die dafür nötige Pflegekinderbewilligung. |
Flüchtlinge | Siehe Anerkannte Flüchtlinge. |
Ganzarbeitslose Personen | Ganzarbeitslose Personen sind arbeitslose Personen, die eine Vollzeitstelle suchen. |
Gemeinnützige Arbeiten | Anstelle einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat kann seit 1990 eine Arbeit ausserhalb der Strafanstalt und im Interesse der Allgemeinheit verrichtet werden. Seit 1996 können Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten durch gemeinnützige Arbeit abgearbeitet werden, wobei für einen Tag Freiheitsentzug vier Stunden Arbeit nötig sind. |
Gender Mainstreaming | „Gender ist der englische Ausdruck für das soziale Geschlecht, womit
die gesellschaftlichen und kulturell geprägten Rollen, Pflichten und
Interessen gemeint sind. Mainstreaming bedeutet, etwas (z.B.
Gleichstellung) zum normalen und selbstverständlichen Handlungsmuster in
einer Organisation zu machen.“ (Eidgenössisches Büro für die
Gleichstellung von Frau und Mann o.J. ). [2] In der schweizerischen Bundesverwaltung wird Gender Mainstreaming folgendermassen erläutert: „Gender Mainstreaming bezeichnet eine international erprobte Strategie in der Gleichstellungspolitik. Im Unterschied zur reinen Frauenförderung handelt es sich hier um einen ganzheitlichen Ansatz mit dem Ziel, die Gleichstellungsaspekte auf allen Ebenen langfristig, nachhaltig und umfassend zu verankern. Jedes Projekt und jede Massnahme der Bundesverwaltung soll dank dieser Strategie Frauen und Männer gleichermassen zugute kommen. Die Verantwortung dafür liegt bei den einzelnen Führungskräften.“ (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann o.J.). [2] |
Halbfreiheit | Halbfreiheit ist der Strafvollzug in der dritten Stufe (nach Einzelhaft und Gemeinschaftshaft). Die Stufe Halbfreiheit beginnt frühestens nach der Hälfte der Strafdauer und erfolgt in einer freier geführten Anstalt, in der die inhaftierte Person die Möglichkeit hat, einer auswärtigen Arbeit nachzugehen. |
Halbgefangenschaft | Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und einem Jahr können in einer Mischung aus Freiheit und Gefangenschaft als Halbgefangenschaft vollzogen werden. Dabei setzt die verurteilte Person die bisherige Arbeit oder eine begonnene Ausbildung ausserhalb der Strafanstalt fort und befindet sich für die Ruhe- und Freizeit in der Anstalt. |
Hospitalisationsquote | Anzahl stationäre oder teilstationäre Hospitalisationen in Krankenhäusern oder Spezialkliniken pro 1’000 Einwohnern und Einwohnerinnen. Als stationär gilt eine Hospitalisation bei einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Tag, als teilstationär eine solche von weniger als 24 Stunden. |
Invalidität | Invalidität in der Sozialversicherungsgesetzgebung nimmt Bezug auf die Erwerbsfähigkeit einer Person: Invalidität ist «die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit». |
Jugendarbeitslosenquote | Die Jugendarbeitslosenquote gibt den Anteil der 15- bis 24-jährigen arbeitslosen Personen an den gleichaltrigen Erwerbspersonen (gemäss letzter Volkszählung) an. |
Jugendquotient | Anteil der unter 20-Jährigen am Total der 20 bis 64-Jährigen, in Prozent. |
Jugendstrafurteilsstatistik | Die Jugendstrafurteilsstatistik registriert Urteile gemäss Jugendstrafrecht gegen Kinder und Jugendliche, mit Ausnahme der Übertretungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Zudem werden diejenigen Fälle nicht gezählt, die zu keinem Schuldspruch führen (z.B. Einstellung, Freispruch, Überweisung an andere Behörden). |
Kollektivhaushalt | Als Kollektivhaushalte gelten Personen und Personengruppen, die
keinen eigenen Privathaushalt führen. Kollektivhaushalte werden in
Anstalten, Andere Kollektivhaushalte und Sammelhaushalte unterschieden. Zu den Anstalten zählen: Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs; Internate oder Wohnheime von Bildungseinrichtungen; Heime der Wohlfahrtspflege; Klöster, Ordenshäuser und Unterkünfte religiöser Vereinigungen. Andere Kollektivhaushalte: Gastgewerbebetriebe; sonstige Kollektivhaushalte wie z.B. Baracken im Bauwesen; Arbeiterwohnheime oder Gemeinschaftsunterkünfte für Asyl suchende Personen. Sammelhaushalte: In jeder Gemeinde wurde ein erster Sammelhaushalt definiert, für Personen, die in der Gemeinde ausschliesslich zivilrechtlichen Wohnsitz haben (häufigster Fall: Gemeindebürger/innen, die auswärts im Alters- oder Pflegeheim leben, ihre Schriften und Bürgerrechte aber in der betreffenden Gemeinde behalten). Die drei weiteren Sammelhaushaltstypen betreffen dagegen ausschliesslich physisch anwesende Personen: ein Typus ist bestimmt für Obdachlose und Fahrende (in mobilen Unterkünften), ein Typus betrifft Personen, deren Wohngebäude bzw. Adresse nicht bekannt war, ein Typus betrifft Personen, deren Adresse zwar bekannt war, aber nicht, welcher Wohnung bzw. welchem Haushalt innerhalb des Gebäudes sie angehören. |
Konsensualpaar | Zwei unverheiratete Personen, die zusammen einen Haushalt führen. Anderer Begriff: Konkubinatspaar. |
Kurzaufenthaltsbewilligung für einen Aufenthalt von 12 Monaten oder länger | Ausländischen Staatsangehörigen, die für einen bestimmten Zweck mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung von weniger als einem Jahr in die Schweiz eingereist sind, kann die Kurzaufenthaltsbewilligung auf ein Jahr oder länger verlängert werden. |
Lebenszeitprävalenz | Lebenszeitprävalenz bezeichnet die Prävalenz, die sich auf den Zeitraum des ganzen Lebens bezieht. Siehe auch Prävalenz. |
Leib und Leben | Zur besseren Vergleichbarkeit wird die Straftatengruppe „Leib und Leben“ der Strafurteilsstatistik (SUS) auch für die Darstellung der Delikte gemäss polizeilicher Kriminalstatistik (Tötungsdelikte, Gefährdung des Lebens, Körperverletzungen und Tätlichkeiten) verwendet. Unter „Leib und Leben“ werden in der SUS die Artikel 111 bis 136 StGB zusammengefasst. |
Massnahmenanstalten | Anstalten zum Vollzug von sichernden oder bessernden Massnahmen sowie zum Vollzug von Massnahmen an Personen mit Drogen- oder Alkoholsucht. Dazu zählen auch die Arbeitserziehungsanstalten zum Massnahmenvollzug an jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre). |
Median | Statistischer Wert, bei dem die Hälfte der aufsteigend sortierten Werte unterhalb dieses Werts (Median) liegt und die andere Hälfte darüber. |
Medianlohn | Dies ist der Lohn, bei dem die Hälfte der aufsteigend sortierten Löhne unterhalb dieses Werts liegt und die andere Hälfte darüber. |
Mittlere erwachsene Wohnbevölkerung | Die mittlere erwachsene Wohnbevölkerung umfasst die im Durchschnitt eines Kalenderjahres in der Schweiz lebenden Personen. |
Nettoerwerbsquote | Anteil der Erwerbspersonen an der Wohnbevölkerung von 15 bis 64 Jahren, in Prozent. |
Nicht arbeitslose stellensuchende Personen (registrierte nicht arbeitslose Stellensuchende) | Registrierte nicht arbeitslose Stellensuchende sind Personen, die
bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum registriert, jedoch im
Unterschied zu den arbeitslosen Personen entweder nicht sofort
vermittelbar sind oder aber über eine Arbeit verfügen. In der Statistik des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) werden folgende Kategorien der registrierten nicht arbeitslosen stellensuchenden Personen unterschieden: a) Personen in Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung, b) Personen in Umschulung oder Weiterbildung, c) Personen im Zwischenverdienst und d) übrige Personen (das sind Personen mit Einarbeitungszuschüssen, mit Beiträgen für Pendeln und Wochenaufenthalt, mit Leistungen zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit sowie Personen, die wegen Krankheit, Militärdienst oder aus anderen Gründen nicht sofort vermittelbar sind, und Personen während der Kündigungsfrist). |
Niederlassungsbewilligung | Ausländische Staatsangehörige aus EU- oder EFTA-Staaten sowie aus den USA oder aus Kanada erhalten in der Regel nach einem Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung. Personen aus anderen Staaten erhalten diese Bewilligung in der Regel nach einem Aufenthalt von zehn Jahren in der Schweiz. Die Niederlassungsbewilligung ist unbefristet und kann nicht mit Bedingungen verknüpft werden. |
Prävalenz | Prävalenz bezeichnet in der medizinischen Statistik und der Epidemiologie den Anteil von Personen in einer bestimmten Bevölkerung (Population), die ein bestimmtes Merkmal (z. B. eine Krankheit) aufweisen. |
Probezeit (im Strafvollzug) | Nach Ablauf von mindestens zwei Dritteln der Strafdauer, aber frühestens nach 3 Monaten, kann der oder die Gefangene auf Bewährung entlassen werden, sofern weder die Bewährungsaussichten noch das Verhalten im Strafvollzug dagegen sprechen. Eine Probezeit von 1 bis 5 Jahren wird für diese letzte Vollzugsstufe festgelegt. Bewährt sich die bedingt entlassene Person in der Probezeit nicht, so kann sie in den stationären Vollzug zurückversetzt werden. Für die Probezeit kann auch Schutzaufsicht (Bewährungshilfe) angeordnet werden. |
Registrierte Arbeitslose | Siehe Arbeitslose Personen. |
Registrierte nicht arbeitslose Stellensuchende | Siehe Nicht arbeitslose stellensuchende Personen. |
Registrierte Stellensuchende | Siehe Stellensuchende Personen. |
Scheidungsrate | Als Scheidungsrate wird die zusammengefasste Scheidungsziffer verwendet. Darunter ist Folgendes zu verstehen: durchschnittlicher Prozentanteil der Ehen, die im Laufe der Zeit geschieden werden, wenn das ehedauerspezifische Scheidungsverhalten im Beobachtungsjahr zu Grunde gelegt wird. |
Sozialhilfequote | Die Sozialhilfequote berechnet sich aus der Zahl der von der Sozialhilfe unterstützten Personen in Relation zur Wohnbevölkerung. |
Standardisierte Erwerbsquote | Anteil der Erwerbspersonen an der Wohnbevölkerung ab 15 Jahren, in Prozent. |
Ständige ausländische Wohnbevölkerung | Ausländische Staatsangehörige, die während mindestens einem Jahr in der Schweiz wohnhaft sind und eine Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung für einen Aufenthalt von 12 Monaten oder länger, besitzen. |
Ständige Wohnbevölkerung | Zur ständigen Wohnbevölkerung gehören neben den in der Schweiz wohnhaften Schweizern und Schweizerinnen alle ausländischen Personen, die zum Referenzzeitpunkt ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und die über eine mindestens 12 Monate gültige offizielle Aufenthaltsbewilligung verfügen. Im Gegensatz zur Wohnbevölkerung werden die Personen des Asylbereichs nicht zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt. |
Stellensuchende Personen (registrierte Stellensuchende) | Registrierte stellensuchende Personen sind solche, welche bei einem
Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum registriert sind und eine Stelle
suchen, unabhängig davon, ob sie eine Arbeitslosenentschädigung beziehen
oder nicht. Die registrierten Stellensuchenden werden nach arbeitslosen und nicht arbeitslosen Stellensuchenden unterschieden. Die Gesamtzahl der Stellensuchenden setzt sich aus folgenden Personenkreisen zusammen: a) effektiv arbeitslose Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 8ff. AVIG erfüllen b) von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen in einem gekündigten Arbeitsverhältnis c) Personen ohne Arbeit, welche nicht (z.B. wegen fehlender Beitragszeit) anspruchsberechtigt sind d) arbeitslose Personen, welche nicht mehr anspruchsberechtigt sind (durch Aussteuerung) e) EU/EFTA-Stellensuchende mit und ohne Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit. |
Steuereröffnung | Offenlegung des ermittelten steuerbaren Einkommens und Vermögens. Diese kann mehrmals jährlich erfolgen, falls sich die finanziellen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen grundlegend ändern oder eine steuerpflichtige Person gegen die erste Eröffnung ein Rechtsmittel ergreift. Daher liegt die Zahl der Eröffnungen über der Zahl der effektiven Steuerpflichtigen. Siehe auch Steuerpflichtige/r. |
Steuerpflichtige/r | Natürliche oder juristische Person, die gemäss Gesetz Steuern abgeben muss. Die Steuerpflicht besteht ab Volljährigkeit (18 Jahre). In der kantonalen Steuerstatistik werden zwei steuerpflichtige natürliche Personen, die in einer Ehegemeinschaft leben, als eine steuerpflichtige Person betrachtet. Quellenbesteuerte Personen (Ausländer/innen ohne Niederlassungsbewilligung) sind in dieser Statistik nicht enthalten. |
Steuersubjekt | Steuerpflichtige juristische oder natürliche Personen. Steuerpflichtige Ehepartner werden im Unterschied zu den Steuerpflichtigen in der kantonalen Steuerstatistik einzeln gezählt. |
Strafanstalten | Strafanstalten werden nach Anstalten für den halboffenen und geschlossenen Vollzug unterschieden. Halboffene Anstalten: Zum Vollzug von Zuchthaus- und Gefängnisstrafen über drei Monate an Erstmaligen und Rückfälligen, falls die verurteilte Person für die betreffende Anstalt als geeignet erscheint und nicht flucht- oder gemeingefährlich ist. Geschlossene Anstalten: Zum Vollzug von Zuchthaus- und Gefängnisstrafen über drei Monate an flucht- oder gemeingefährlichen Personen, auch an Erstmaligen, wenn besondere Umstände vorliegen. Ebenso dienen diese Anstalten der Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern und verbrecherinnen. |
Strafen | Als rechtliche Sanktionen auf Delikte werden Strafen und Massnahmen unterschieden. Innerhalb der Strafen gibt es Freiheitsstrafen und Bussen. |
Strafregister | Strafregister der erwachsenen Personen: Im Strafregister werden alle
Verurteilungen wegen Verbrechen und Vergehen eingetragen. Übertretungen
werden seit 1992 nur eingetragen, wenn sie mit einer Haftstrafe
geahndet wurden oder falls eine Busse von mehr als 500 Franken verhängt
wurde, bei der im Falle einer erneuten Verurteilung Strafverschärfung
vorgesehen ist. Strafregister der Minderjährigen: Ins Strafregister werden Massnahmen und Strafen der wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilten Jugendlichen eingetragen, mit Ausnahme des Verweises, der Busse und der Verpflichtung zu einer Arbeitsleistung. Bei Kindern werden keine Einträge wegen Massnahmen und Disziplinarstrafen vorgenommen. |
Strafurteilsstatistik | Von der Strafurteilsstatistik (SUS) werden nur die im Strafregister
eingetragenen Verurteilungen erfasst, die auf Basis des
Erwachsenenstrafrechts erfolgen. In der Regel setzt dies ein Alter der
verurteilten Person zum Tatzeitpunkt von 18 Jahren voraus. Nicht erfasst
werden Übertretungsbussen, gegen Kinder und Jugendliche ausgesprochene
Urteile, wegen Zuwiderhandlungen gegen fiskalische Bundesgesetze
ausgesprochene Bussen sowie Ordnungs- und Disziplinarstrafen. Die wichtigsten in der SUS erfassten Gesetze sind: Strafgesetzbuch, Militärstrafgesetz, Strassenverkehrsgesetz, Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung der Ausländer/innen, Betäubungsmittelgesetz. Eine Verurteilung kann sich auf verschiedene Gesetze beziehen (Summe der Delikte kann grösser als 100% bzw. als das Total der Verurteilungen sein). |
Tagespflege | In der Tagespflege werden Kinder und Jugendliche tagsüber im Haushalt einer anderen Familie oder in Kinderkrippen und Kinderhorten betreut. Die Tagespflege unterliegt einer Meldepflicht an das Oberamt. |
Teilweise arbeitslose Personen | Teilweise arbeitslose Personen sind arbeitslose Personen, die eine Teilzeitstelle suchen. |
Teilzeitstelle | Arbeitsstelle mit einem Pensum von weniger als 90% der betriebsüblichen Arbeitszeit. |
Tessiner Modell | Das Tessiner Modell der Bekämpfung von Familienarmut sieht Bedarfsleistungen für Familien vor. Bedarfszulagen für Kinder bis 15 Jahre von einkommensschwachen Familien und eine Kleinkinderzulage für Haushalte mit kleinen Kindern unter 3 Jahren, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt (vgl. Stutz, Mäder, Sieber, Schmassmann, Binder, Kübler, Gerlach, von Hehl, Richter, Stinsmeier & Wetzorke 2004, 117). [3] |
Unternehmen | Das Unternehmen ist die kleinste juristisch selbständige Einheit zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, d.h. zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen. |
Untersuchungsgefängnis | Eine Institution zur Durchführung der Untersuchungshaft gemäss kantonaler Strafprozessordnung. Untersuchungshaft darf angeordnet werden, wenn z.B. Kollusions-, Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht. Im Untersuchungsgefängnis werden auch Haftstrafen sowie kurze Gefängnisstrafen (in der Regel bis drei Monate) verbüsst. |
Vollzeit- / Teilzeit-Working-Poor | Vollzeit-Working-Poor sind Erwerbstätige, die in einem armen Haushalt leben, dessen Mitglieder insgesamt mindestens 36 Wochenstunden erwerbstätig sind. Bei Teilzeit-Working-Poor arbeiten die Haushaltsmitglieder weniger als 36 Wochenstunden. Siehe auch Working Poor. |
Vollzeitstelle | Arbeitsstelle mit einem Pensum von 90% oder mehr der betriebsüblichen Arbeitszeit. |
Wirtschaftssektor | Eine gebräuchliche Unterscheidung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sieht 3 Wirtschaftssektoren vor: Der 1. Sektor umfasst Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und der Jagd, der 2. Sektor solche in der Industrie und im Gewerbe und der 3. Sektor umfasst die Dienstleistungen. Beispiele: Zum zweiten Sektor gehören Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Industrie, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe. Zum dritten Sektor gehören Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Immobilien, Informatik, Forschung und Entwicklung, öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherungen, Unterrichtswesen, Gesundheits- und Sozialwesen, andere öffentliche oder private Dienstleistungen. |
Wohnbevölkerung | Die Wohnbevölkerung umfasst neben den in der Schweiz wohnhaften
Schweizern und Schweizerinnen alle ausländischen Personen, die zum
Referenzzeitpunkt ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und die über eine
offizielle Aufenthaltsbewilligung verfügen. Folgende Ausländer/innen-Kategorien sind in der Wohnbevölkerung enthalten: Niedergelassene und Aufenthalter/innen, anerkannte Flüchtlinge, Saisonniers (bis zum 31.5.2002), Kurzaufenthalter/innen, Personen des Asylbereichs, Diplomaten und Diplomatinnen sowie internationale Funktionäre und Funktionärinnen. Nicht zur Wohnbevölkerung gehören: Grenzgänger/innen, die in der Schweiz arbeiten; Touristen und Touristinnen; Besucher/innen oder Geschäftsreisende. |
Wohneigentumsquote | Anteil der vom Eigentümer oder von der Eigentümerin selbst bewohnten Wohnungen (Eigentümerwohnungen) am Bestand der dauernd bewohnten Wohnungen. |
Working Poor | Working Poor sind Personen, die mindestens 1 Stunde pro Woche erwerbstätig sind, ein Erwerbseinkommen beziehen, zwischen 20 und 59 Jahre alt sind und in einem armen Haushalt leben. Ein Haushalt gilt hier nach einer spezifischen Definition als arm. Nämlich, dann wenn das Haushaltseinkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern unterhalb einer nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) berechneten Armutsgrenze. Sie liegt (unter Einbezug von Grundbedarf I und II, Miete und Krankenversicherungsprämien) im Jahr 2002 für einen Einpersonenhaushalt bei 2‘200 Franken und für eine Familie mit zwei Kindern bei 4‘300 Franken. Siehe auch Vollzeit- / Teilzeit-Working-Poor. |
Verwendete Literatur:
[1] Dennis, Ian; Guio, Anna-Catherine (2004). Monetäre Armut in den neuen Mitgliedstaaten und den Bewerberländern. Statistik kurz gefasst – Bevölkerung und soziale Bedingungen, (12), 1-10.
[2] Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (o.J.). Faltblatt «Gender Mainstreaming». Bern: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann.
[3] Stutz, Heidi; Mäder, Ueli; Sieber, Corinne; Schmassmann, Hector; Binder, Hans-Martin; Kübler, Daniel; Gerlach, Irene; von Hehl, Susanne; Richter, Oliver; Stinsmeier, Bernd; Wetzorke, Pia (2004). Familienbericht 2004. Strukturelle Anforderungen an eine bedürfnisgerechte Familienpolitik. Bern: Eidgenössisches Departement des Innern.